Kaiserlich Königlich
privilegierte Schützengesellschaft
Günzburg

Schützenjugend



Zur Schützenjugend gehören die Mitglieder der Gesellschaft bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 27. Lebensjahr vollendet haben.

Gemäß der Gesellschaftssatzung gibt sich die Schützenjugend der Gesellschaft eine eigene Jugendordnung. Diese ist von der Gesellschaftsjugend am 21. Dezember 1996 beschlossen und durch Beschluss des Gesellschaftsschützenmeisteramtes vom 11. Januar 1997 bestätigt worden.

Die Organe der Schützenjugend sind


Einzelheiten regelt § 12 der Satzung.