Kaiserlich Königlich
privilegierte Schützengesellschaft
Günzburg

Aufnahmeantrag



Die Aufnahme von Mitgliedern regelt §3 der Satzung. Weitere Bestimmungen zur Mitgliedschaft regeln die §§2, 4, 5 und 6 der Satzung.

Das entsprechende Formular finden Sie hier.

Information für neue Mitglieder finden Sie hier.