Kaiserlich Königlich privilegierte Schützengesellschaft Günzburg
Die Aufnahme von Mitgliedern regelt §3 der Satzung. Weitere Bestimmungen zur Mitgliedschaft regeln die §§2, 4, 5 und 6 der Satzung. Das entsprechende Formular finden Sie hier. Information für neue Mitglieder finden Sie hier.